Zwanziger ein Demagoge?

von Alex Feuerherdt

Darf man den DFB-Präsidenten Theo Zwanziger einen „unglaublichen Demagogen“ nennen? Ja, urteilte erst das Landgericht Berlin und danach auch das Kammergericht der Hauptstadt. Damit wiesen beide die Unterlassungsklage ab, die Zwanziger gegen den Journalisten Jens Weinreich angestrebt hatte.

Hier dokumentiert Weinreich die Causa. Und hier feiert Oliver Fritsch auf seinem Weblog Direkter Freistoß das Urteil als „Sieg für die Meinungsfreiheit“.

Kommentare

2 Kommentare zu “Zwanziger ein Demagoge?”

  1. Martin Krauss am 10.25.08 11:02

    Vielleicht sollte man kommentierend erwähnen, dass das Urteil einerseits natürlich ein Sieg der Meinungsfreiheit darstellt, andererseits die Charakterisierung Zwanzigers als Demagoge, auch im Zusammenhang mit Zwanzigers Kritik am Bosman-Urteil, völlig unsinnig ist und nicht gerade auf besondere analytische Fähigkeiten hindeutet.

  2. Alex Feuerherdt am 10.25.08 11:33

    Das stimmt natürlich. Ich finde Zwanzigers Vorgehen gegen diese Äußerung trotzdem befremdlich. Aus meiner Sicht ist es eine verbreitete Unsitte, den Rechtsweg zu beschreiten, wo eine inhaltliche Auseinandersetzung angesagt wäre. Es wäre nicht schwer gewesen, den Vorwurf der Demagogie argumentativ zurückzuweisen. Gleich eine Unterlassungserklärung einzufordern, ist nicht besonders souverän.

blogoscoop