Nachdem nun fünf Vereine auf Anfrage von SportsWire ihre jeweiligen Vorgaben für die Vereinswappen-Nutzung durch Fans erklärten, ist leider ein Rückschlag zu vermelden: Borussia Dortmund hat die Frage wohl nicht verstanden – und deswegen in der Antwort das Thema verfehlt.

Die Frage, die bisher problemlos von den Vereinen Schalke 04, Hertha BSC, Eintracht Frankfurt, Borussia Mönchengladbach und VfB Stuttgart verstanden und beantwortet wurde, lautete wie üblich:

Toleriert es Borussia Dortmund, wenn Fans das Vereinsemblem – oder das Vereinsemblem in leicht veränderter Form – ohne ausdrückliche Erlaubnis für private Zwecke verwenden?

Wie gesagt, die bislang vorliegenden Antworten ließen nicht vermuten, dass die Frage (der im Anschreiben natürlich eine kurze Erklärung des Sachverhalts sowie ein Verweis auf die bisherigen Antworten vorausgestellt ist) zu schwer sein könnte.

Bis am Montagnachmittag diese Antwort der Pressestelle von Borussia Dortmund eintraf:

Sehr geehrte Frau Wittich,
vielen Dank für Ihre e-Mail vom 11. Dezember und für Ihr Interesse an Borussia Dortmund.
Leider müssen wir aber Ihre Anfrage abschlägig beantworten. Die Verwendung unseres Logos ist ausschließlich unseren Sponsoren vorbehalten, die hierüber eine besondere Vereinbarung mit dem BVB geschlossen haben. Darüber hinaus darf das Logo nur von ausgewiesenen journalistisch tätigen Online-, Print-, und TV-Medien für redaktionelle und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen daher keine Erlaubnis für die Nutzung des BVB-Logos erteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia Dortmund

Warum die Pressestelle des BVB eine an sie gerichtete, mit dem Titel “Anfrage zum Thema Copyright” versehene Journalisten-Anfrage zum Thema Copyright als Bitte um Erlaubnis für die Nutzung des BVB-Logos versteht, man ahnt es nicht.

Kommentare

3 Kommentare zu “Vereinswappen, Copyright und Urheberrecht, Teil 6: Borussia Dortmund.”

  1. Andre am 12.16.08 14:32

    Es geht doch nichts über gut ausgebildete Supportmitarbeiter.
    Eigentlich dachte ich bisher die Fähigkeit des Lesens ist nur bei diversen Kommunikationsunternehmen abhanden gekommen, aber offensichtlich scheint man nun auch bei manchen Erstligaclubs dem Lesen nicht gerade oberste Priorität einzuräumen.

  2. Vereinswappen, Copyright und Urheberrecht, Teil 6b: Borussia Dortmund : SportsWire am 12.18.08 19:06

    […] Vereinswappen, Copyright und Urheberrecht, Teil 6: Borussia Dortmund. […]

  3. Adrian am 12.15.09 12:30

    Gerade bei Borussia Dortmund finde ich diese Antwort sehr interessant. Denn ob dieses Vereinswappen tatsächlich die erforderliche Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz erreicht, bezweifle ich doch sehr. Bei etwas komplexeren Wappen wie von Stuttgart, Frankfurt oder Mainz könnte man noch drüber nachdenken. Aber bei einem gelben Kreis mit Rand und ein paar schwarzen Buchstaben frage ich mich schon, ob es sich um eine “persönlich geistige Schöpfung” im Sinne des deutschen UrhG handelt.

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