Eine der Haupteigenschaften von Fans dürfte die Verkennung der Realitäten sein – und so ignorieren sie in aller Regel auch, dass das von ihnen so Verehrte ein ganz normales Unternehmen ist. Dessen Produkte, wie zB Vereinsembleme, gesetzlich geschützt sind. SportsWire fragte nach, unter welchen Umständen die Logo-Nutzung erlaubt ist. Heute: VfL Osnabrück

SportsWire fragte:
Tolerieren es der VfL Osnabrück, wenn Fans das Vereinsemblem – oder das Vereinsemblem in leicht veränderter Form – ohne ausdrückliche Erlaubnis für private Zwecke verwenden?

Yvonne Lehnfeld, Medienbeauftragte der Abteilung Presse-/ und Öffentlichkeitsarbeit beim VfL Osnabrück, antwortete:

Grundsätzlich ist eine private Nutzung unseres Vereinslogos gestattet,
Voraussetzung hierfür ist die ausdrückliche Genehmigung durch den Verein und die Versicherung, dass es nicht für Werbe- oder gewerbliche Zwecke verwendet wird.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass unser Logo nicht in Verbindung mit
rassistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sexistischen Inhalten missbraucht wird.
Unser Vereinslogo darf ausschließlich in seiner originalen Form verwendet werden. Eine Abänderung unseres Logos ist nicht gestattet.

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