Nachdem dem Stralsunder SV auch vom neutralen Schiedsgericht der HBL die Lizenz verweigert wurde, ist zwischen Liga und Verband ein heftiger Streit entbrannt, den wir an dieser Stelle dokumentieren.

Die SHV-Marketing GmbH erklärte:

Dem Stralsunder HV wurde vor dem neutralen Schiedsgericht der HBL in der gestrigen Anhörung in Minden die Lizenz verweigert und somit die Schiedsklage abgewiesen.
Vom Schiedsgericht wurde eingeschätzt, dass die Bedingungen zur Lizenzerteilung zwischenzeitlich erfüllt wurden. Aufgrund dieser Tatsache war das Schiedsgericht bemüht, der Lizenzierungskommission der HBL einen Vergleich vorzuschlagen. Dieser wurde durch die HBL abgelehnt mit der Begründung, dass die Unterlagen nicht in vollem Umfang termingerecht vorgelegen hätten.

Zwischen dem SHV und einem Mitglied der Lizenzierungskommission gab es eine Absprache, die im Rahmen der Schiedsgerichtsklage keinen Bestand hatte. Die Aussagen dieses Mitglieds der Lizenzierungskommission führten absprachegemäß am 29.05.2009 zu einer Antragstellung mit der Bitte um Fristverlängerung an die HBL-Geschäftsstelle per Fax und per Einschreiben. In diesem Antrag hat der SHV um Terminverschiebung wegen besonderer Härte bei der Erfüllung der Lizenz-Bedingungen gebeten. Als besondere Härte wurden aufgeführt: die Kommunalwahlen in Stralsund (Neuzusammensetzung der Aufsichtsratsgremien städtischer Gesellschaften als Partner des SHV) und das zu geringe Zeitfenster um eine Kapitalerhöhung zu realisieren.

Ziel der Antragstellung war es, einen realistischen Abgabezeitpunkt zu erwirken.
Dadurch, dass die Aussage des Mitglieds der Lizenzierungskommission keinen Bestand hatte, wurde die Terminkette nach Einschätzung der Lizenzierungskommission nicht eingehalten. Dem Schiedsgericht war somit keine andere Möglichkeit gegeben, als die Schiedsklage abzulehnen.
Nach Einschätzung des SHV, einem traditionsträchtigen Verein, der nach einem schwierigen Jahr und intensiven Bemühungen, Schulden abzubauen und der die notwendigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die neue Saison geschaffen hatte, die Lizenz zu verweigern, spricht von mangelnder Fürsorgepflicht der HBL-Führung. Das nicht vorhandene Verantwortungsbewusstsein der HBL ist auch nicht mit einem Gleichbehandlungsgrundsatz zu erklären.

Somit wurde „der Stralsunder Weg“ – sich offen, kommunikativ und ehrlich den Problemen und der Vergangenheit zu stellen, langfristig Schulden abzubauen und nicht den Weg vieler Vereine zu gehen (Insolvenzanmeldung und neue GmbH-Gründung) mit Füßen getreten.

Durch die HBL-Lizenzierungskommission ist der SHV hinterfragt worden, weshalb er den Insolvenzweg, der verheerende Folgen für regionale Unternehmen gehab hätte, nicht bereit war zu gehen. Außerdem sind wir schriftlich beauflagt worden, unsere Schuldenabtragung für die nächste Saison auszusetzen, und somit unseren Konsolidierungsplan aufzugeben, so dass auch hier der Eindruck entsteht, dass dieser vom SHV beschrittene Weg seitens des HBL-Gremiums nicht gewünscht war.

Die Lizensierungskommission antwortete:

Die Stellungnahme des Stralsunder HV zur Entscheidung des Schiedsgerichts vom 23.6.2009 bedarf aus Sicht der Lizenzierungskommission einiger klarstellender Hinweise: Der Stralsunder HV hat keine Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball – Bundesliga bekommen, da der Verein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Saison 2009/2010 gemäß den Vorgaben der Lizenzierungsrichtlinien nicht nachgewiesen hat.

Dem Stralsunder HV ist es auch in der Schiedsgerichtsverhandlung am 23.6.2009 nicht gelungen, die für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen bzw. Nachweise vorzulegen.

Das vom Stralsunder HV angerufene unabhängige Schiedsgericht hat die der Lizenz verweigernde Entscheidung zugrunde liegenden Bewertungen der wirtschaftlichen Situation und der Rechtslage durch die Lizenzierungskommission in vollem Umfang bestätigt.

Darüber hinaus war die für alle Vereine gleichermaßen festgesetzt letzte Frist zur Vorlage der für eine positive Lizenzentscheidung erforderlichen Unterlagen bereits Anfang Juni abgelaufen.

Vom Schiedsgericht ist ausdrücklich positiv herausgestellt worden, dass dem Stralsunder HV durch die Lizenzierungskommission mehrfach die Möglichkeit gegeben worden ist, den Nachweis der Abdeckung der noch offenen, signifikanten, Liquiditätslücke zu erbringen. Dieses ist trotz mehrfach schriftlich erteilter Auflagen durch die Lizenzierungskommission und auch im Rahmen eines Lizenzgesprächs nicht erfolgt.

Konkrete Angaben zu finanziellen Einzelheiten im Lizenzierungsverfahren des Stralsunder HV werden von der Lizenzierungskommission aus Gründen der Geheimhaltung nicht gemacht. Dies gilt für alle Vereine.

Das Schiedsgericht hat am 23.6.2009 die Entscheidung getroffen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden ist, mit der sich daraus ergebenden Konsequenz der Bestätigung der Verweigerung der Lizenz für das Spieljahr 2009/2010.

Die Lizenzierungskommission hat die Anstrengungen des Stralsunder HV trotz gravierender finanzieller Probleme, eine Insolvenz zu vermeiden, bei seinen Entscheidungen sehr wohl berücksichtigt. Aus diesen anerkennenswerten Bemühungen ergibt sich jedoch kein Anspruch, von den Vorgaben der Lizenzierungsrichtlinien abzuweichen. Diese gelten für alle Vereine der Handball-Bundesliga gleichermaßen.

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