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Im bevorstehenden Prozess um Schadensersatzforderungen nach der Verletzung des Bayernspielers Arjen Robben schätzt der Sportrechtler Christian Krähe die Erfolgschancen der Münchner als sehr gering ein. Krähe sagte ZEIT ONLINE: „Der Fall ist nicht einfach. Nur wenn es gelingt, nachzuweisen, dass Robben schon vor der Weltmeisterschaft verletzt war und die Holländer ihn spielbar gespritzt haben, könnte es was werden.“
Gelänge dem FC Bayern der Beweis, dass die Verantwortlichen der niederländischen Nationalelf bewusst die Gesundheit des Spielers gefährdet haben, hätte der Verein nach allgemeinem Zivilrecht Anspruch auf Schadenersatz. „Doch dieser Nachweis wird sehr schwer“, sagte der auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwalt. Der Fall Robben ist nach Ansicht des Sportrechtlers in der deutschen Profifußballgeschichte einmalig.
Selbst wenn die Bayern vor Gericht Recht bekommen würden, wäre der Erfolg begrenzt. „Es ist für ein Gericht sehr schwer, die Höhe des Schadensersatzanspruches zu ermitteln,“ sagte Krähe ZEIT ONLINE. Für Gehaltszahlungen genüge ein Blick in die Buchhaltung, aber darüber hinaus könne niemand wissen, wie die Spiele ausgegangen wären, wenn Robben nach der WM für Bayern gespielt hätte. „Wenn die Bayern in dieser Saison kein Meister werden, lag es daran, dass Robben in der Hinrunde verletzt war?“
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