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SportsWire berichtete mehrmals über den Skandal-Vortrag von Professor Krüger, nachzulesen hier, da und dort.
Im Folgenden dokumentieren wir nun den kompletten Pressetext zur gerade getroffenen Entscheidung des Präsidiums der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft e.V. (dvs) zum Fall Krüger, weil wir finden, dass weitere Diskussionen ohne Kenntnis des genauen Wortlauts dieses Entscheids nicht sehr sinnvoll sind.
PRÄSIDIUM
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9. September 2008Beschluss des Präsidiums der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft e.V. (dvs) zu den Aussagen von Professor Dr. Arnd Krüger (Universität Göttingen) zum Attentat auf israelische Sportler während der Olympischen Spiele 1972
Vorbemerkung
Auf der Jahrestagung der Sektion Sportgeschichte der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs), die vom 19.-21. Juni 2008 am Institut für Sportwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen zum Thema „Sportgeschichte erforschen und vermitteln“ stattfand, referierte der Göttinger Sporthistoriker Professor Dr. Arnd Krüger. In seinem Vortrag „Hebron und München. Wie vermitteln wir die Zeitgeschichte des Sports, ohne uns in den Fallstricken des Antisemitismus zu verhaspeln?“ stellte er die These auf, dass die Mitglieder der israelischen Mannschaft damit gerechnet haben, dass sie von palästinensischen Kommandos bei den Olympischen Spielen 1972 in München angegriffen werden würden. Er verband diese These mit weitergehenden Interpretationen und zog Parallelen zum Hebron-Massaker 1929.
Der Vortrag, die Thesen sowie die diesbezüglichen Publikationen und Aussagen von Professor Dr. Arnd Krüger haben erhebliche Kritik unter zahlreichen Mitgliedern der dvs, im Präsidium der dvs, in der politischen und sportpolitischen Öffentlichkeit, in der medialen Berichterstattung und insbesondere auch bei den Angehörigen der israelischen Opfer hervorgerufen.
Das Präsidium der dvs hat in seiner Präsidiumssitzung am 3. Juli 2008 einstimmig beschlossen, ein Verfahren zur Prüfung des Ausschlusses von Professor Dr. Arnd Krüger aus der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft e.V. in die Wege zu leiten. Die Satzung der dvs sieht vor, dass in einem solchen Verfahren eine Anhörung des Mitgliedes zu erfolgen hat. Diese Anhörung hat am 17. Juli 2008 in Frankfurt am Main stattgefunden. An der Anhörung hat neben Professor Dr. Arnd Krüger und dem Präsidium der dvs auch Professor Dr. Elk Franke für den Ethik-Rat der dvs teilgenommen. Das Präsidium hat bei der Anhörung beschlossen, die Entscheidung über den Ausschluss in seiner nächsten Sitzung zu fällen, die auf den 9. September 2008 terminiert wurde.Entscheidung
Das Präsidium der dvs hat heute, am 9. September 2008, nach Prüfung aller vorliegenden Informationen die folgende einstimmige Entscheidung getroffen:
Das Präsidium der dvs missbilligt ausdrücklich die Aussagen von Professor Dr. Arnd Krüger und distanziert sich nochmals entschieden von dessen Behauptungen. Auch nach der Anhörung von Professor Krüger und der Sichtung weiterer Informationen bekräftigt damit das Präsidium der dvs die Präsidiums-Erklärung vom 3. Juli 2008 und die darin enthaltenen Aussagen.
Professor Dr. Arnd Krüger hat in einem Vortrag auf einer öffentlichen Tagung der dvs, durch die Missachtung wesentlicher Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens und durch die Vernachlässigung der Besonderheit des Forschungsgegenstandes, der Sportwissenschaft und ihrer Teildisziplin Sportgeschichte Schaden zugefügt. Die Behauptungen und Aussagen von Professor Dr. Arnd Krüger können als antisemitische Positionen verstanden werden; viele Menschen haben dies so interpretiert. Die Äußerungen haben die Gefühle des jüdischen Volkes, insbesondere der Angehörigen der ermordeten israelischen Sportler verletzt.
Professor Dr. Arnd Krüger hat in eindeutiger Weise die “Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler/innen” der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft verletzt. Das Präsidium stellt im Übrigen auch fest, dass Herr Professor Krüger nicht Opfer einer Medienkampagne geworden ist. Er ist selbst für seine Thesen sowie deren Verbreitung verantwortlich und hat damit die Folgen seines Handelns selbst zu tragen.
Das Präsidium der dvs ist allerdings auch auf dem Hintergrund der Biographie von Professor Dr. Arnd Krüger, seinen bisherigen Schriften und der am 17. Juli 2008 durchgeführten Anhörung davon überzeugt, dass Professor Krüger kein antisemitisch denkender und handelnder Mensch ist. Das Präsidium der dvs ist der Ansicht, dass Professor Krüger diese Wirkung seiner Thesen nicht beabsichtigt hat. Zu berücksichtigen ist auch, dass Professor Krüger seine Thesen öffentlich zurückgezogen und sich entschuldigt hat. Dies hat das Präsidium der dvs bei seiner Entscheidung über einen Ausschluss nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit ebenso in Betracht zu ziehen.
Daher sieht das Präsidium im Einvernehmen mit dem Ethik-Rat der dvs von einem Ausschluss von Professor Dr. Arnd Krüger aus der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft ab. Es stellt aber einen Verstoß gegen die „Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler/innen“ der dvs fest. Das Präsidium der dvs rügt Professor Dr. Arnd Krüger hiermit öffentlich und erwartet von ihm, dass dieser Vorgang keine Wiederholung findet.Begründung
Die Prüfung der Vorwürfe bezog sich nicht nur auf den von Professor Dr. Arnd Krüger gehaltenen Vortrag (sowie das Abstract) auf der Jahrestagung der dvs-Sektion Sportgeschichte am 20.6. in Göttingen, sondern bezog auch frühere Publikationen Krügers (u.a. Beitrag in einem Sammelband zur Olympischen Geschichte im Jahr 1999; Beitrag in „Seitenwechsel“ – Hochschulsport-Magazin der Universität Göttingen), die von Professor Krüger angegebene Literatur, schriftliche und mündliche Berichte von auf der Tagung anwesenden Fachkollegen, veröffentlichte Interviews (u.a. in der taz vom 04.07.2008) mit Professor Krüger sowie mit einer Angehörigen der Opfer (Ankie Spitzer) und der von Krüger angegebenen Zeitzeugin Hana Shezifi, sowie Stellungnahmen von Professor Krüger und weitere Stellungnahmen, die durch das dvs-Präsidium eingeholt wurden, sowie das Ergebnis der Anhörung von Professor Krüger am 17. Juli 2008 in die Entscheidungsfindung ein.
Das Präsidium der dvs hat den Ethik-Rat der dvs in die Beratungen über den Vorgang einbezogen, eine Stellungnahme zu dem Vorgang erhalten sowie die Argumente des Ethik-Rats für seine Entscheidungsfindung miteinbezogen und ist sich in Argumentation und Entscheidung mit dem Ethik-Rat einig.
Bei der Prüfung der Vorwürfe orientiert sich das Präsidium der dvs an der doppelten Verantwortung, die sich aus den wissenschaftsethischen Grundsätzen zeitgemäßen wissenschaftlichen Arbeitens ergeben und die auch die “Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler/innen” der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft kennzeichnen (siehe unter www.sportwissenschaft.de):
- (A)
- an der Verantwortung für die Einhaltung von fachspezifischen Standards im (primären) Forschungsprozess, die die Quellensichtung und -prüfung, die argumentative Aufbereitung und abschließende Thesen- bzw. Ergebnispräsentation umfasst und
- (B)
- an der Verantwortung für die Folgen von wissenschaftlichen Ergebnissen im (sekundären) Verwertungsprozess hinsichtlich möglicher (politischer) Auftraggeber oder gesellschaftspolitischer Umstände.
Zu (A): Einhaltung fachspezifischer Standards
Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein hohes und schutzwürdiges Gut. Dies schließt ein, dass Wissenschaftler/innen grundsätzlich das Recht und die Pflicht haben, Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, bestehende Auffassungen kritisch zu hinterfragen und neue Einsichten zu eröffnen. Selbstverständlich muss grundsätzlich das Geschehen um das Olympia-Attentat in München 1972 wie jedes andere historische Ereignis auch der wissenschaftlichen Bearbeitung zugänglich sein. Diese wissenschaftliche Freiheit ist aber mit hoher fachlicher und sozialer Verantwortung auszugestalten. Die Äußerungen von Professor Dr. Arnd Krüger lassen diese Verantwortung vermissen:
- a)
- Sie entsprechen nicht einschlägigen wissenschaftlichen Standards. Es ist weder eine sorgfältige, umfassende und quellenkritische Recherche erkennbar, noch das unverzichtbare Bemühen um eine nachvollziehbare und überprüfbare Begründung der vertretenen Auffassung. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass eine schon vorab gefasste Ansicht durch suggestive Argumentation gerechtfertigt und glaubwürdig gemacht werden soll: z.B. mit Hinweis auf den eigenen „Zeitzeugen-Status“, der unbelegte Verweis auf eine einzige Quelle (eine Aussage von Hana Shezifi, die im Nachgang des Vortrags in einem Interview bestreitet, mit Arnd Krüger über das Geschehen gesprochen zu haben), die unbelegt behauptete strukturelle Vergleichbarkeit mit dem Hebron-Geschehen oder der Verweis auf eine einzige (!) neuere israelische Veröffentlichung sowie die im späteren taz-Interview zurückgezogene Behauptung über den militärischen Rang der Mitglieder der Olympia-Mannschaft.
- b)
- Sie erfüllen nicht die Grundforderung nach kritischer Reflexion des eigenen wissenschaftlichen Handelns und seiner Folgen für Mensch und Gesellschaft. Insbesondere entsprechen sie in Inhalt und Diktion nicht der Verpflichtung zur Wahrung der Menschenwürde und der Fürsorgepflicht des Forschers für die von einem wissenschaftlichen Vorhaben betroffenen Personen.
Die Äußerungen von Professor Dr. Arnd Krüger verfehlen somit in gravierender Weise die allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Schriftliche Quellen zum Olympia-Attentat 1972, die seine Thesen belegen könnten, werden nicht vorgelegt. Nur sich selbst als Zeitzeugen heranzuziehen, entspricht nicht wissenschaftlichen Standards. Die Aussagen von Professor Krüger sind damit weder objektiv nachprüfbar, noch ist die argumentative Aufbereitung intersubjektiv nachvollziehbar. Die daraus abgeleiteten Thesen sind in wissenschaftlich erforderlicher Weise nicht begründet. Professor Dr. Arnd Krüger hat in seinem Vortrag und in den Begleitpublikationen damit wesentliche Grundsätze geistes- und sozialwissenschaftlichen Arbeitens verletzt.
Seine Thesen stellen damit eine Verletzung der „Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler/innen“ dar, die für die dvs einen wesentlichen Bestandteil ihres Selbstverständnisses bedeuten.Zu (B): Beachtung der Folgen wissenschaftlichen Arbeitens
Bewertet man den Vorgang hinsichtlich der Verantwortung des Wissenschaftlers für die Folgen seiner Arbeit im (sekundären) Verwertungsprozess lässt sich ebenfalls feststellen, dass Professor Dr. Arnd Krüger dieser Verantwortung nicht gerecht geworden ist.
- a)
- Obwohl es zur Freiheit wissenschaftlichen Forschens gehört, unpopuläre Fragen zu stellen und u. U. auch provokante Thesen aufzustellen, was von wesentlicher Bedeutung für den wissenschaftlichen Fortschritt sein kann, gibt es Forschungsgegenstände, deren Bearbeitung einer besonderen Sorgfalt bedürfen. Dazu gehören zweifellos im deutschen Wissenschaftsdiskurs die jüdische Geschichte und daraus abgeleitete Fragen bzw. Behauptungen.
- b)
- Fragen, die auf einer öffentlichen dvs-Tagung formuliert werden, sind nicht kontextlos, sondern entwickeln durch ihre nicht zufällige Auswahl einen „Argumentationsanspruch“, der im vorliegenden Fall nicht nur ohne Begründung bleibt, sondern zu weit reichenden Missverständnissen Anlass geben kann.
- c)
- Die Behauptungen und Aussagen von Professor Dr. Arnd Krüger können als antisemitische Positionen verstanden werden. Viele Menschen haben dies so interpretiert. Die Äußerungen haben die Gefühle des jüdischen Volkes und der Angehörigen der ermordeten israelischen Sportler verletzt.
- d)
- Die Anhörung sowie die Sichtung der Schriften von Professor Dr. Arnd Krüger sowie auch eingeholte Stellungnahmen und weitere Zuschriften, die das Präsidium der dvs erhalten hat, haben aber auch glaubwürdig deutlich gemacht, dass eine antisemitische Interpretation seiner Thesen von Professor Krüger nicht beabsichtigt war. Vielmehr hat das Präsidium in Übereinstimmung mit dem Ethik-Rat den Eindruck gewonnen, dass eine solche antisemitische Interpretation durch die Verletzungen der Verantwortung (A) und (B) zwar in eindeutig zu missbilligender Weise nahe gelegt werden könnte, aber nicht intendiert war.
- e)
- Es ist dem Präsidium der dvs auch nach der Anhörung nicht erklärlich, warum von einem erfahrenen Hochschullehrer wie Professor Dr. Arnd Krüger – an den genau deshalb auch hohe Anforderungen an Sorgfalt und Integrität zu legen sind –, mit zahlreichen Kontakten zum jüdischen Volk und zu Bürgern des Staates Israel, dies nicht erkannt wurde.
Herr Professor Dr. Arnd Krüger hat damit auf einer öffentlichen Tagung der dvs, durch die Missachtung wesentlicher Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens und durch die Vernachlässigung der Besonderheit des Forschungsgegenstandes, der Sportwissenschaft und ihrer Teildisziplin Sportgeschichte Schaden zugefügt.
Außerdem ist bei der Gesamtbewertung des Vorgangs und der Abwägung zu ziehender Konsequenzen zu berücksichtigen:
- (1)
- Grundsätzlich muss es auch für die Wissenschaft einen geschützten Raum für freien und vertraulichen Gedankenaustausch geben, ohne dass dies allerdings von wissenschaftlicher Sorgfaltspflicht und Verantwortung entbindet. Tagungen der dvs sind öffentliche Veranstaltungen, die für jedermann zugänglich und kommentierbar sind. Bei dem Vortrag von Professor Dr. Arnd Krüger handelt es sich daher nicht um einen internen „Werkstattbericht“ (wie von ihm selbst behauptet). Es ist zu begrüßen, dass die weitere wissenschaftliche Verbreitung von der Versammlung der Sektion Sportgeschichte durch den Ausschluss des Beitrags aus dem Tagungsband noch am selben Tag begrenzt wurde.
- (2)
- Wissenschaft agiert nicht im Elfenbeinturm, abseits des öffentlichen Diskurses und der kritischen Kommentierung. Professor Dr. Arnd Krüger ist selbst und alleine für seine Thesen, die Verbreitung und die Folgen verantwortlich. Er ist nicht Opfer einer Medienkampagne. Vielmehr hatte Professor Krüger jederzeit die Möglichkeit, durch eigene Stellungnahmen und Interviews die Öffentlichkeit zu erreichen und seine Thesen zurückzuziehen. Dies ist erst sehr spät geschehen.
Der Vorgang hat eine große mediale Begleitung und Verbreitung insbesondere in deutschen und israelischen Printmedien, aber auch im (sport-)politischen Diskurs gefunden. Es ist das ausdrückliche Recht jeder gesellschaftlichen Gruppe, Wissenschaft und ihre Ergebnisse zu verbreiten (was im Übrigen sehr häufig auch der Wunsch von Wissenschaftlern/innen ist), diese zu kommentieren und zu kritisieren. Es gibt zahlreiche Berichte von israelischen und deutschen Journalisten, die sehr umfänglich bei den beteiligten Personen und Institutionen recherchiert und die ihre kritische Berichterstattung sehr fundiert angelegt haben. Das Präsidium der dvs hätte sich bei mancher Berichterstattung und Verlautbarung gewünscht, dass nicht nur Berichte anderer Medien fortgeschrieben, kommentiert und mit Forderungen versehen werden, sondern unmittelbare Recherchen und Nachfragen bei den Beteiligten die Grundlage der journalistischen Berichterstattung sind. Eine ausführliche Sammlung der Medienberichte ist auf der dvs-Homepage www.sportwissenschaft.de zu finden.- (3)
- Es ist zu respektieren, dass Herr Professor Dr. Arnd Krüger mittlerweile seine „Erklärungsversuche“ als „untauglich“ bezeichnet, sie „mit dem Ausdruck großen Bedauern“ zurückgezogen und sich bei allen, die durch seine Interpretation Leid erfahren haben, entschuldigt hat.
- (4)
- Die bisherigen Schriften, die biographische Einbindung in die Thematik und die nachträglichen Stellungnahmen von Professor Dr. Arnd Krüger lassen die Thesen und den Vortrag als eine, aus wissenschaftsethischer Sicht in vielfacher Weise fahrlässig angelegte Arbeit erscheinen, die antisemitisch gedeutet werden kann. Allerdings haben Präsidium und Ethik-Rat der dvs den nachhaltigen Eindruck gewonnen, dass Professor Dr. Arnd Krüger keine antisemitisch denkende und handelnde Person ist.
Frankfurt am Main, den 9. September 2008
Das Präsidium der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft e.V. (dvs)
Prof. Dr. Bernd Strauß, Universität Münster, Präsident
Prof. Dr. Oliver Höner, Universität Tübingen, Vizepräsident Nachwuchsförderung
Prof. Dr. Andreas Hohmann, Universität Bayreuth, Vizepräsident Leistungssport
PD Dr. Christoph Igel, Universität des Saarlandes, Vizepräsident Medien & Technologie
PD Dr. Maike Tietjens, Universität Münster, Vizepräsidentin Finanzen
Prof. Dr. Ulrike Ungerer-Röhrich, Universität Bayreuth, Vizepräsidentin Bildung & Gesundheit
Kommentare
1 Kommentar zu “DVS Präsidiumsbeschluss im Fall Arnd Krüger”
Lieber Boris,
es sollte uns aber nicht davon abhalten, diesen doch sehr langen Text als Meldung zusammenzufassen, finde ich. Here we go:
Arnd Krüger, der umstrittene Sporthistoriker der Universität Göttingen, wird nicht aus der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (DVS) ausgeschlossen. Gleichzeitig aber rügt die DVS Krüger, der im Juni behauptet hatte, die elf beim Olympiaattentat 1972 umgebrachten israelischen Sportler seien freiwillig in den Tod gegangen. Diese Thesen, so die VDS in einem Beschluss vom 9. September, stellen „einen Verstoß gegen die ‚Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler/innen’“ dar. Krüger habe der Sportwissenschaft „Schaden zugefügt“. Nicht ausgeschlossen werde Krüger nur deswegen, weil er seine Thesen zurückzog und sich für sie entschuldigte. Einige Wochen zuvor hatte die Universität Göttingen Professor Krüger attestiert, die „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nicht verletzt“ zu haben.