Fußballspieler sollen nicht, wie von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA gefordert, jederzeit für Doping-Kontrolleure erreichbar sein. Kontrollen während des Urlaubs sind nach Ansicht der Verbände eine Verletzung der Privatsphäre und damit inakzeptabel.

Offiziell heißt es dazu in einer Pressemitteilung der FIFA:
“Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung der Teamsportverbände am 8. Dezember 2008 in Wien sowie die einstimmigen Beschlüsse des FIFA-Exekutivkomitees am 19. März 2009 in Zürich und des UEFA-Exekutivkomitees am 24. März 2009 in Kopenhagen weisen die FIFA und die UEFA den Standpunkt der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hinsichtlich der Meldepflicht und insbesondere der individuellen Meldepflicht unserer Spieler offiziell zurück.”

Teamsportarten seien anders zu behandeln als Individualsportarten, denn es bestünden “grundlegende Unterschiede zwischen einem Einzelsportler, der alleine trainiert und an einer beschränkten Anzahl Sportwettkämpfe teilnimmt, und einem Mannschaftssportler hin, der sich sechs Tage pro Woche im Stadion aufhält und damit einfach aufzufinden ist.”

Statt der individuellen Meldepflicht, englisch “whereabout rule”, nach der die Kontrolleure über jeden Ortswechsel eines Sportlers informiert werden müssen, fordern UEFA und FIFA “eine kollektive Meldepflicht, die sich auf die Mannschaft und das Stadiongelände bezieht.” Im Falle von verletzten oder gesperrten Kickern könne allerdins eine Ausnahme gemacht werden, da diese ” nicht zwingend am täglichen Klubleben teilnehmen.”
Dopingkontrollen während des Urlaubs lehnen die Verbände mit dem Argument der Wahrung der Privatsphäre als “inakzeptabel” ab. FIFA und die UEFA erklärten in ihrem Statement dazu, “dass die mangelnde Wahrung der Privatsphäre, die ein grundlegendes Element der persönlichen Freiheit darstellt, sowohl politisch als auch rechtlich fragwürdig ist.”

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